Kategorie: Aktuell

Ergebnisse der „Sonntagsfrage“ unter Einbeziehung der Briefwähler dürfen auch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden

Mit Eilentscheidung vom heutigen Tag hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden auf Antrag des Meinungsforschungsinstituts forsa festgestellt, dass es nicht gegen § 32 Abs. 2 BWahlG verstößt, wenn forsa vor dem Wahltag der Bundestagswahl Ergebnisse von Befragungen veröffentlicht, denen auch die Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffenen Wahlentscheidungen zugrunde liegen. Die Antragstellerin forsa […]