Kategorie: Aktuell

Öffentlichkeit von Ratssitzungen

Eine Verletzung des kommunalrechtlichen Grundsatzes der Sitzungsöffentlichkeit durch fehlerhafte Vergabe eines Teils der Sitzplätze führt zur Nichtigkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse, wenn die demokratische Kontrollfunktion der Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet war. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Der Bürgermeister der Stadt Gladbeck berief für den 26. November 2015 eine Ratssitzung ein. […]