Bewerber um ein Beigeordnetenamt musste öffentliche Namensnennung im Vorfeld der Wahl hinnehmen
Der Rat der Stadt Dortmund war nicht berechtigt, ein Ordnungsgeld gegen zwei Ratsherren zu verhängen, die den Namen eines Bewerbers um ein Beigeordnetenamt vor der Wahl durch den Stadtrat publik gemacht hatten. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch heute bekannt gegebenes Urteil vom 12. Mai 2021 entschieden und damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, […]