Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Göttingen zum Umbau der Weserbrücke in Hannoversch Münden rechtswidrig und nicht vollziehbar
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 8. Juli 2021 festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Göttingen für den Umbau der beiden Knotenpunkte B 3/B 80 beidseitig der Weserbrücke einschließlich Bauwerkserneuerung in Hannoversch Münden vom 21. September 2018 rechtswidrig und nicht vollziehbar ist (Az.: 7 KS 87/18). Den Planfeststellungsbeschluss hatte der Landkreis […]