Protestcamp im Seehausener Stadtforst gegen den Weiterbau der Autobahn 14 darf vorerst bestehen bleiben
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt die Beschwerde des Landkreises Stendal gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 22. Juni 2021 zurückgewiesen. Streitgegenständlich ist die unter Anordnung des Sofortvollzugs gestellte Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal vom 1. Juni 2021, wonach sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Protestcamps gegen […]