Hängeseilbrücke „Geierlay“ unterliegt Beschränkungen der Corona-Bekämpfungsverordnung
Für die Hängeseilbrücke „Geierlay“ gelten die Beschränkungen, die nach der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 18. Juni 2021 für Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätze und ähnliche Einrichtungen vorgeschrieben sind. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Ortsgemeinde Mörsdorf wandte sich mit einem gegen den Rhein-Hunsrück-Kreis gerichteten Eilantrag gegen die Einstufung der Hängebrücke „Geierlay“ als freizeitparkähnliche Einrichtung im […]