Konzentrationsflächenplanung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land fehlerhaft
Die Konzentrationsflächenplanung in Bezug auf die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ist fehlerhaft, sodass ihr keine Ausschlusswirkung zukommt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Antragstellerin plant im Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Großbundenbach und Käshofen. Der im Jahre 2006 aufgestellte Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde wies je […]