Verpflichtende Tests für Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen bestätigt
Die Verpflichtung, vor Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen ein negatives Coronavirus-Testergebnis vorweisen zu müssen, ist nach vorläufiger Einschätzung rechtmäßig. Dies hat der für Infektionsschutz zuständige 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vergangene Woche in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Gegen die seit dem 18. April 2021 in Schleswig-Holstein geltende Schulen-Coronaverordnung hatten sich sieben Schülerinnen und […]