Zweibrücker Wohngebiet neben Behindertenwohnheim ohne Fußweg
Der Bebauungsplan ZW 166 „Junges Wohnen am Himmelsberg“ der Stadt Zweibrücken, mit dem ein allgemeines Wohngebiet in der Nähe eines Behindertenwohnheims ohne einen vom Heimeigentümer gewünschten Fußweg festgesetzt wurde, ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Antragsteller ist Eigentümer eines Grundstücks im Stadtgebiet von Zweibrücken, auf dem sich ein Behindertenwohnheim befindet. Das […]