Normenkontrollverfahren gegen Landschaftsschutzgebiet in Mainz-Ebersheim erfolglos
Die Rechtsverordnung der Stadt Mainz zur Unterschutzstellung des Landschaftsschutzgebiets „Südhang und Südplateau Ebersheim“ ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das im Süden von Mainz-Ebersheim gelegene, etwa 132 ha große Schutzgebiet zeichnet sich durch eine in den Hang eingebettete Weinbau- und Ackerlandschaft mit darin befindlichen Hecken- und Feldgehölzstrukturen, Lösswänden, Lössböschungen und Hohlwegen sowie […]