Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Baumärkten und Bekleidungsgeschäften
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschlüssen vom 11. und 15. März 2021 zwei Anträge auf vorläufige Außervollzugsetzung der in § 10 Abs. 1b Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) in der derzeit aktuellen Fassung angeordneten grundsätzlichen Schließung von Baumärkten für nichtgewerbliche Kunden (Az.: 13 MN 70/21) sowie von Bekleidungsgeschäften (Az.: […]