Klage gegen Neubau der B 508n in Kreuztal teilweise erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht hat heute den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 508n – (Teil-)Ortsumgehung Kreuztal für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Straße darf damit vorerst nicht gebaut werden. Den weitergehenden Antrag des klagenden Reit- und Fahrvereins auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses hat es dagegen abgewiesen. Geplant ist der Neubau eines etwa 2,5 km langen Straßenstücks, […]