Vorerst kein Rückbau der sog. Pop-up-Radwege
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die temporären Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet vorerst nicht zurückgebaut werden müssen. Damit hat es auf die Beschwerde des Landes Berlin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. September 2020 aufgehoben, dessen Vollziehung bereits im Oktober 2020 vorläufig ausgesetzt worden war (Beschluss des Senats vom 6. Oktober 2020 […]