Kategorie: Aktuell

800 qm-Regelung im Einzelhandel gilt weiterhin

Das Oberverwaltungsgericht hat es mit Eilbeschluss vom heutigen Tag im Wesent­lichen abgelehnt, die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorge­schriebenen zusätzlichen Zugangsbeschränkungen für Betriebe des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm vorläufig außer Vollzug zu setzen. Danach darf in zulässigen Handelseinrichtungen die Anzahl von gleichzeitig anwe­senden Kunden jeweils einen Kunden pro angefangene 10 qm […]