Kein Einbürgerungsanspruch wegen unzureichender Deutschkenntnisse
Ausreichende Deutschkenntnisse für eine Einbürgerung sind nicht nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber im sog. Deutsch-Test für Zuwanderer das Ergebnis B1 nur in den Bereichen Hören/Lesen und Sprechen, nicht aber auch im Schreiben erreicht hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute durch Urteil entschieden. Der in Aachen wohnhafte Kläger ist syrischer Staatsangehöriger, lebt seit 2003 in Deutschland und […]