Kein Outdoor-Training in Kleingruppen
Ein Fitnesstrainer aus Dortmund ist beim Oberverwaltungsgericht mit seinem Eilantrag gescheitert, die Coronaschutzverordnung außer Vollzug zu setzen, soweit sie den Betrieb eines Outdoor-Sportangebots für kontaktloses Training in Kleingruppen mit bis zu 12 Teilnehmern plus Trainer untersagt. Mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 25. November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht diesen Antrag abgelehnt und damit seine Entscheidung […]