Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“, der Beobachtung ihrer internen Sammlungsbewegung „Der Flügel“ und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ durch das BfV
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschlüssen vom 20. Mai 2025 in drei Verfahren die Beschwerden der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Nichtzulassung der Revision in Berufungsurteilen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vom 13. Mai 2024 zurückgewiesen. In diesen Klageverfahren hatte sich die AfD gegen die Einschätzung des Bundesamtes für […]