Vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nicht zu beanstanden
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem afghanischen Staatsangehörigen kein Anspruch auf Kindernachzug zu seinem als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Vater zusteht. Der im Jahr 2017 volljährig gewordene Kläger beantragte im Sommer 2016 ein Visum zum Kindernachzug zu seinem Vater. Für den Zeitraum vom 17. März 2016 bis zum 31. Juli 2018 war […]