Aberkennung eines Mandats in der Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup rechtswidrig
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat auf die Klage eines Gemeindevertreters der Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup (Sylt) mit Entscheidung vom heutigen Tage festgestellt, dass die Aberkennung seines Mandats durch die Gemeindevertretung rechtswidrig gewesen ist. Der Kläger hat bei der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ein Listenmandat für die Partei ZUKUNFT. in der Gemeindevertretung der beklagten Gemeinde Wenningstedt-Braderup erlangt. Die […]