Kategorie: Aktuell

Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag einer Gaststättenbetreiberin gegen die Sperrstundenregelung erfolgreich

Nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung in der seit dem 26. Oktober 2020 gültigen Fassung ist die Öffnung von Gaststätten, Personalrestaurants, Kantinen oder Speiselokalen im Beherbergungsgewerbe für den Publikumsverkehr, einschließlich geschlossener Gesellschaften, von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages untersagt; der Außerhausverkauf von Speisen und nichtalkoholischen Getränken zum Mitnehmen bleibt zulässig (§ 15 Abs. 1 Satz 1 […]