Kategorie: Aktuell

Trier: Umfang des Anliegergebrauchs; kein Anspruch auf Wiederherstellung einer zuvor befestigten Zuwegung zum Grundstück

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen die Stadt Trier auf Wiederherstellung des ursprünglichen, befestigten Zustands der Zuwegung zu ihrem Grundstück, abgewiesen. Die Klägerin ist Eigentümerin eines in Trier Nord gelegenen, mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, in welchem die Eltern der Klägerin leben. 2023 nahm die beklagte Stadt auf der […]