Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven (Planfeststellungsabschnitt 1) erfolglos
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 5. Juli 2019 zum Ausbau der Eisenbahnstrecke 1522 Oldenburg-Wilhelmshaven von Bahn-km 0,841 bis 9,722 (Planfeststellungsabschnitt 1) ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die im betreffenden Abschnitt durch das Stadtgebiet von Oldenburg verlaufende, bereits im 19. Jahrhundert errichtete zweigleisige Eisenbahnstrecke wird insbesondere elektrifiziert und mit Lärmschutzwänden versehen. […]