SC-Stadion Freiburg: Neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gibt Anwohnern teilweise recht; vorläufig keine Bundesligaspiele, die im Wesentlichen in den Ruhezeiten stattfinden oder in die Nachtzeit hineinreichen
Mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom 20. August 2020 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) erneut im einstweiligen Rechtsschutz-verfahren über die vorläufige Zulassung von Spielen im zukünftigen SC-Stadion in den täglichen Ruhezeiten zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr, den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie der Nachtzeit ab 22:00 Uhr entschieden. Bereits […]