Kategorie: Aktuell

Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

Die Zustellungsfiktion des § 10 Abs. 2 Satz 2 Asylgesetz (AsylG), nach der ein Asylbewerber Zustellversuche des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) unter der letzten bekannten Anschrift auch dann gegen sich gelten lassen muss, wenn diese dem Bundesamt nicht vom Ausländer selbst, sondern durch eine öffentliche Stelle mitgeteilt worden ist, steht im Einklang mit […]