Ehemaliger Landespolizeidirektor obsiegt gegen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Durch Beschluss vom heutigen Tage hat der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts einer Beschwerde des ehemaligen Landespolizeidirektors stattgegeben und entschieden, dass der Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages ihm vorläufig den Status eines Betroffenen zuerkennen muss und ihn nicht nur als Auskunftsperson behandeln darf. Anders als das erstinstanzlich angerufene Verwaltungsgericht ist der […]