In Osnabrück angezeigte Versammlung darf unter Beachtung von Auflagen durchgeführt werden
Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 11. Juli 2025 (Az.: 14 ME 2/25) entschieden, dass eine für Samstag, den 12. Juli 2025, auf dem Nikolaiort in Osnabrück angezeigte Versammlung unter Beachtung von Auflagen zur Lärmreduzierung durchgeführt werden darf. Der Antragsteller hat für Samstag, den 12. Juli 2025, in der Zeit von […]