Kategorie: Aktuell

Verwaltungsgericht Hamburg: Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend gemacht werden

Von dem allgemeinen Grundsatz, dass Beamtinnen und Beamte den Einwand der unzureichenden Alimentation grundsätzlich in dem Haushaltsjahr geltend machen müssen, für das sie eine höhere Besoldung begehren, kann nur aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls abgewichen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg gestern entschieden. Die als Beamtinnen und Beamten im Dienst der Stadt Hamburg stehenden Klägerinnen […]