Verwaltungsgericht lehnt Untersagung von Baumaßnahmen zum Ausbau der A49 ab
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat heute den Eilantrag eines Privateigentümers abgelehnt, der Maßnahmen zum Ausbau der A 49 zeitlich befristet bis längstens 5. Mai 2022 verhindern wollte. In der Sache ging es dem Antragteller um die Umsetzung des nach den ablehnenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2020 (Az. 9 A 22.19. und […]