Sonn- und Feiertagsarbeit
Sonn- und Feiertagsarbeit in Brauereien, Betrieben zur Herstellung von alkoholfreien Getränken oder Schaumwein, Betrieben des Großhandels mit Erzeugnissen dieser Betriebe sowie in Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis grundsätzlich unzulässig. Mit einem heute verkündeten Urteil hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Ausnahmeregelungen in der sog. Bedarfsgewerbeverordnung über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen […]