Kategorie: Aktuell

Auswahl des Veranstalters des München Marathon ist rechtlich nicht zu beanstanden

Die Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt München, welcher Veranstalter den einmal jährlich stattfindenden „München Marathon“ in den Jahren 2025 und 2026 ausrichten darf, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden. Nach den Veranstaltungsrichtlinien der Stadt München findet seit langem einmal im Jahr an einem Sonntag im Oktober […]