Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hat die Glaubensfreiheit von Schülerinnen verletzt
Ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hat die Glaubensfreiheit von zwei Schülerinnen verletzt. Die Weigerung der Schule, das Kruzifix zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war daher rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom gestrigen Tag festgestellt. Für rechtmäßig erachtete der BayVGH hingegen die Anordnung des Schulleiters, bei Nichtteilnahme an Schulgottesdiensten […]