Verwaltungsgericht Hamburg: Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Ungleichbehandlung von Fitness- und Sportstudios im Vergleich zu anderen Gewerbebetrieben nicht gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit heute veröffentlichtem Beschluss festgestellt, dass die vorübergehende Schließung von Fitness- und Sportstudios eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Gewerben darstellt und daher rechtsfehlerhaft ist (20 E 2029/20). Den weitergehenden, auf die Änderung der Coronavirus-Eindämmungsverordnung gerichteten Antrag hat das Verwaltungsgericht dagegen abgelehnt. Verwaltungsgericht Hamburg: Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Ungleichbehandlung von Fitness- und […]