Verbot der für den 23. November 2019 in Hannover geplanten Versammlung der NPD rechtswidrig
Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. November 2019 (11 ME 376/19) die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover (10 B 5450/19) vom gleichen Tag von der Polizeidirektion Hannover erhobene Beschwerde zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach die Verbotsverfügung voraussichtlich rechtswidrig ist, bestätigt. Die von dem NPD-Unterbezirk Braunschweig im […]