Kategorie: Aktuell

Bestandskräftige „Altanschließerbescheide“ müssen nicht aufgehoben werden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute in zwei Berufungsverfahren entschieden, dass der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband und der Wasser- und Abwasserzweckverband Werder/Havelland nicht verpflichtet sind, bestandskräftig gewordene Anschlussbeitragsbescheide aufzuheben, wenn sie nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (Az.: 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) als rechtswidrig erscheinen. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine verfassungskonforme Auslegung […]