Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines Aufenthaltsrechts nach Art. 10 VO (EU) 492/2011
Art. 10 VO (EU) 492/2011 (ArbeitnehmerfreizügigkeitsVO) vermittelt Kindern, die in Deutschland die Schule besuchen, und ihren Eltern ein Freizügigkeitsrecht i.S.d. § 2 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), das einer Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU entgegensteht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin zu 1 und ihre beiden Töchter, die Klägerinnen zu […]