Kategorie: Aktuell

Pflichtmitgliedschaft in rheinland-pfälzischer Landespflegekammer gerichtlich bestätigt

Gegen die kraft Gesetzes bestehende Mitgliedschaft aller in Rheinland-Pfalz tätigen Pflegekräfte (Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger) in der seit dem 1. Januar 2016 neu eingerichteten Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Die Klägerin, eine examinierte Krankenpflegerin, verweigerte zunächst die Übermittlung ihrer beruflichen Meldedaten an den Gründungsausschuss der Kammer, […]