Bebauungsplan für ein Krematorium bestätigt
Der Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung der Stadt Ochtrup, der die Errichtung eines Krematoriums planerisch absichert, ist wirksam. Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Normenkontrollanträge eines benachbarten Gewerbebetriebs sowie einer Anwohnerin abgelehnt. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Krematoriums ohne Abschiedsraum […]