Verwaltungsgericht bestätigt Rechtswidrigkeit der Nichtüberlassung der Stadthalle Wetzlar an die NPD im März 2018
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat heute einer Klage des NPD-Stadtverbandes Wetzlar stattgegeben, mit der dieser die Feststellung begehrt hat, dass die Weigerung der Stadt Wetzlar, ihm die Stadthalle am 24. März 2018 zur Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zu überlassen, rechtswidrig gewesen ist. Bereits im Vorfeld dieser geplanten Wahlkampveranstaltung war es wegen der Hallenüberlassung zwischen […]