Kategorie: Aktuell

Calmbach: Kein Eilrechtsschutz gegen die Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Gaststätte und Versammlungsort

Mit Beschluss vom 08.08.2016, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekanntgegeben wurde, hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe es abgelehnt, einer Gaststättenbetreiberin einstweiligen Rechtsschutz gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagung zu gewähren, ihr Anwesen in Bad-Wildbad-Calmbach als Gaststätte und Versammlungsraum zu nutzen. In den streitgegenständlichen Räumen wird seit Anfang der 1970er Jahre eine Gaststätte betrieben. […]