Kategorie: Aktuell

Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens

Das am 29. April 2024 bei dem Markt Oberkotzau eingereichte Bürgerbegehren „Staatsstraße 2177: Keine Ortsumgehung Fattigau – Oberkotzau“ bleibt unzulässig. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth mit Beschluss vom 2. Juni 2025 entschieden. Mit Bescheid vom 11. Juni 2024 hatte der Markt Oberkotzau, Antragsgegner im gerichtlichen Verfahren, das betreffende Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen, […]