Verwaltungsgericht Bayreuth nicht zuständig für Klage einer entlassenen Soldatin auf Zeit
Mit Beschluss vom 27. Mai 2025 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth das Klageverfahren einer früheren Soldatin auf Zeit an das Verwaltungsgericht Regensburg verwiesen. Die Klägerin hatte sich als Soldatin auf Zeit für zwölf Jahre verpflichtet. Aufgrund einer Mitteilung des Militärischen Abschirmdienstes beabsichtigte die Bundeswehr zunächst, sie wegen des Verdachts von Tätowierungen mit rechtsextremistischen […]