Bund und ist zur anteiligen Kostentragung bei Sanierung des Wikingecks verpflichtet
Die für Kommunalrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit heutigem Urteil (6 A 61/23) festgestellt, dass der Bund die Kosten für die Sanierung im Bereich der Wikinghalbinsel zu 64,25% des Gesamtvolumens tragen muss und ließ die Berufung gegen das Urteil zu. Dem Klageverfahren war bereits ein Eilverfahren vorangegangen. Anlass war ein vom Kreis erlassener […]