Keine Zuständigkeit des Personalrats der Zentrale für verselbständigte Teile und Stellen des Bundesnachrichtendienstes
Die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz als Dienststellen geltenden Teile und Stellen des Bundesnachrichtendienstes ohne örtlichen Personalrat fallen nicht in die Zuständigkeit des Personalrats der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Bundesnachrichtendienst besteht aus der Zentrale in Berlin und dezentralen Organisationseinheiten im In- und Ausland. Teile und Stellen, die nicht zur […]