Kategorie: Aktuell

Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werden

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen. Die Kläger sind Eigentümer von im Außenbereich gelegenen Wohngrundstücken, die durch einen ca. 1,8 km langen und ca. 2,40 m breiten Wirtschaftsweg erschlossen werden. Der Weg ist mit dem Verbotszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie dem Zusatz „landwirtschaftlicher und […]