Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in Unkel rechtmäßig
Die Heranziehung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in Unkel für das Jahr 2020 beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Die Klägerin wurde mit Bescheid vom 21. April 2023 zu wiederkehrenden Beiträgen für das Jahr 2020 in Höhe von 62,05 € herangezogen. Der Bescheid ist auf die Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung […]