Kategorie: Aktuell

Stuttgart: Vergnügungssteuer für Tantra-Ganzkörpermassage ist rechtmäßig

21.07.2014 Das Angebot von Tantra-Massagen als Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Massage-Studio ist eine „gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ im Sinne der Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Beklagte). Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten jetzt zugestellten Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 3. Juli 2014 entschieden. Damit hatte […]