Wahl der Gemeindevertretung in Güster ist ungültig
Die für das Kommunalrecht zuständige 6. Kammer hat mit gestriger Entscheidung die Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Güster am 14. Mai 2023 (6 A 41/23) für ungültig erklärt. Hintergrund war, dass es bei der Kommunalwahl 2023 nach Auffassung des klagenden Kreises Herzogtum Lauenburg als Kommunalaufsicht zu Fehlern gekommen sei und die Wahl wiederholt werden […]