Klagen der AfD-Fraktionen gegen Kreistage Stormarn und Pinneberg abgewiesen
Die 6. Kammer hat heute in zwei Kommunalverfassungsstreitverfahren der jeweiligen AfD-Fraktionen gegen die Kreistage Stormarn (6 A 29/23) und Pinneberg (6 A 33/23) die Klagen der Fraktionen abgewiesen. Die Richterinnen und Richter entschieden, dass keine Rechtsverletzung darin liege, dass die Kreistage die von den jeweiligen AfD-Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussvorsitzenden nicht gewählt hätten. Aus der Kreisordnung ergebe […]