Anwohnerschutz vor nächtlichem Kneipenlärm in Köln bestätigt
Die Stadt Köln hat für eine Gaststätte im Kölner Severinsviertel zu Recht Lärmschutzauflagen verfügt, insbesondere die Sperrzeit für die außengastronomische Nutzung auf 22:00 Uhr vorverlegt, um unzumutbaren Lärm an den Wohnungen der dortigen Anwohner zur Nachtzeit zu unterbinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht gestern entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Die Antragsteller […]