Chancen-Aufenthaltsrecht bei Minderjährigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG (sogenanntes Chancen-Aufenthaltsrecht) setzt keine Volljährigkeit des Ausländers voraus. Minderjährige sind von dem Erfordernis der Abgabe eines Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung befreit, wenn sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die im März 2007 in der Ukraine geborene […]